Sämtliche Arbeiten werden auf Anordnung des Richters, auf dessen Wunsch auf Anordnung des PL. ausgeführt. Ausgenommen davon sind die Prüfungen ab der Stufe II und alle Siegerprüfungen. Bei diesen Prüfungen führt der HF. selbständig vor. Der amtierende Richter hat bei allen Prüfungen jederzeit das Recht in den Ablauf einzugreifen. Die verlangten Leistungen sind bei allen Prüfungen der Stufe II und III, sowie bei allen Siegerprüfungen und Meisterschaften auf ein einmaliges Hör - oder Sichtzeichen exakt durchzuführen. Bei allen Prüfungsstufen I ist ein, mit dem Hörzeichen, gleichzeitig gegebenes Sichtzeichen erlaubt. Jede weitere Hilfe vom HF. jeglicher Art setzt die Leistung herab. Bewertet wird nicht nur die Art der Reaktion des Hundes auf das Hör oder Sichtzeichen, sondern auch die präzise Ausführung jeder Teilarbeit. Sicherheit und Schönheit der Arbeit zusammen ergeben höchste Bewertung. Der Hund darf nicht eingeschüchtert erscheinen, sondern muss freudig und willig folgen. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung.
Zur Freifolge:
Hundeführer und Hund müssen auf dem Weg von und zu den Geräten eine einwandfreie Freifolge ausführen. Mängel sind bei der Teilarbeit "Freifolge" einzubeziehen.
Der stehende Hund
Der Hund hat an locker durchhängender Leine, dicht an der linken Seite des HF. zu stehen, so dass die Schulter des Hundes mit dem Knie des HF. abschneidet. Bewertet wird die Übung erst, wenn sich der HF. beim Antritt der Prüfung meldet. Die Leine muss durchhängen. Bei der Stufe III ist die Grundstellung abgeleint.
Der Hund soll an locker durchhängender Leine willig und freudig dicht an der linken Seite seines Führers bleiben. Seitliches Abweichen, vorlaufen (ziehen) oder zurück bleiben ist fehlerhaft. Diese Teilarbeit ist in verschiedenen Gangarten mit mindestens zwei Links-, Rechts-, und Kehrtwendungen zu zeigen. Bei der Kehrtwendung muss der Hund an der linken Seite des HF. bleiben. Der HF. darf bei der Kehrtwendung keinen Bogen machen. Bei jedem Angehen, Anhalten, Richtungs-, oder Gangartsänderung ist ein einmaliges Hör-, oder Sichtzeichen bzw. beides gleichzeitig gestattet. Bei jedem Anhalten Grundstellung.
Aus der Bewegung wird der Hund abgeleint und soll nun eine Freifolge wie unter Pkt.2 ausführen.
Der Hund soll sich auf Hz. aus der Bewegung sofort hinlegen und liegen bleiben. Der in Bewegung gebliebene HF. ruft nach ca. 30 Schritten seinen Hund nach. Dieser soll sich rasch und auf den kürzesten Weg wieder an die linke Seite des in Bewegung gebliebenen HF. begeben. Stehen bleiben oder Verhalten des HF. beim geben des Hz. Platz bringt Abzüge. Ebenso langsames Nachkommen, Umwege, sowie Vor laufen des Hundes. Dasselbe gilt sinngemäß beim Absetzen und Abstellen.
Der Hund wird aus der Bewegung, liegend vom HF. zurück gelassen. Nach ca. 30 Schritten bleibt der HF. stehen (ca. 1 Minute) und macht dann Front zum Hund. Auf Weisung wird der Hund abgerufen. Der Hund soll auf kürzesten Weg schnell und freudig zum HF. kommen und sich ohne Einwirkung des HF. dicht und gerade vor ihm setzen. Langsames Herankommen, zögerndes oder schiefes Vor sitzen usw. ist fehlerhaft. Auf Hz. Grundstellung
Grundstellung: Über Anordnung soll der Hund sich setzen, in schneller Gangart und auf kürzesten Weg einen vom Hf. auf ca. 10 Meter fortgeworfenen Gebrauchsgegenstand (kein Spielzeug) holen. Beim Herankommen soll er ohne weiteres Hör-, oder Sichtzeichen vor den HF. sich setzen und warten, bis ihm dieser über Aufforderung den Gegenstand abnimmt. Nach Abnahme des Gegenstandes soll der Hund sitzen bleiben und erst auf Hz. wieder in Grundstellung gehen. Knautschen, zögerndes Herankommen, spielen mit dem Gegenstand, sowie fallen lassen ergibt Punkte Abzug.
Hf. und Hund gehen gerade aus. Über Aufforderung wird der Hund aus der Bewegung mit Hz. und gleichzeitigen hochheben eines Armes voran geschickt. Nach einigen Schritten bleibt der HF. stehen. Der Hund soll sich freudig und in rascher Gangart vom HF. lösen und in gerader Richtung voranlaufen. Geringes seitliches Abweichen ist nicht fehlerhaft. Nach etwa 30m wird der Hund zurückgerufen. Bis zum Rückruf darf der HF. seinen Arm richtungsweisend hochhalten. Mehrmaliges Hochheben des Armes ist fehlerhaft. Beim Zurücklaufen soll der Hund rasch und auf kürzesten Weg zum HF. kommen und ohne weitere Einwirkung Grundstellung einnehmen. Starkes seitliches Abweichen, zögerndes Voran oder Herankommen des Hundes entwertet.
Mit entsprechender Entfernung zur Hürde nimmt HF. und Hund Grundstellung ein. Auf Hz. soll der Hund die Hürde ohne diese zu Berühren im fliegenden Sprung übersetzen. Erst nach dem der Hund abgesprungen ist darf der HF. aus der Grundstellung dem Hund um das Hindernis folgen, bei Fuß nehmen und weitergehen. Mitlaufen des HF. beim Absprung, Streifen oder Aufsetzen des Hundes entwertet.
Sinngemäß wie in Pkt. 8. Sichtzeichen oder Mitlaufen des HF. beim Absprung entwertet.
Mit entsprechender Entfernung zur Hürde nimmt HF. und Hund Grundstellung ein. Auf Hz. soll der Hund die Hürde ohne diese zu Berühren im fliegenden Sprung übersetzen, auf Hz. Steh warten, um auf das Hz. Hopp ebenso fehlerfrei zurückspringen, und sich ohne weiteres Hör-, oder Sichtzeichen vor seinen Führer setzen. Auf Hz. Grundstellung. Der HF. darf seine Grundstellung nicht verändern.
Mit entsprechender Entfernung zur Kletterwand nimmt der HF. und Hund Grundstellung ein. Auf Hz. soll der Hund die Kletterwand im Klettersprung überwinden. Erst nach dem der Hund abgesprungen ist, darfder HF. dem Hund folgen, bei Fuß nehmen und weitergehen. Mitlaufen des HF. beim Absprung entwertet.
Mit dem frei folgenden Hund geht der HF. zur Leiter und nimmt etwa 1m vor dieser Grundstellung ein. Auf Hz. soll der Hund stufenweise die Leiter hinaufsteigen, ohne oben länger zu verweilen, stufenweise wieder heruntersteigen und sich ohne Einwirkung knapp und gerade vor den HF. setzen. Auf Hz. Grundstellung. Abspringen, sowie das Verändern der Grundstellung des HF. entwertet
Ausführung wie unter Pkt. 6, nur ist der Gegenstand im Freisprung über ein Hindernis zu bringen.
10 - 15 Minuten. Die Hunde werden in Gruppen abgelegt. Entfernung von Hund zu Hund nach Maßgabe des Platzes ca. 4 - 5m. Bei den Prüfungen ist die Entfernung vom Hund zum HF. ca. 50m. Prüfungsstufe I in Sicht, bei allen anderen Prüfungsstufen außer Sicht. Nach dem Hz. geht der HF. ohne sich umzudrehen, auf die entsprechende Entfernung oder außer Sicht.
Jede Führerhilfe hat zu unterbleiben! Verlässt ein Hund im ersten Drittel der Zeit seinen Platz, so ist die Übung mit 0 zu Bewerten. Das Verlassen des Platzes, oder sich Aufsetzen nach dem ersten Drittel, entwertet die Übung entsprechend der Minutenzahl, die der Hund nicht liegen geblieben ist.
Die Übungen 3) und 4) werden in Anwesenheit des Scheintäter selbständig vorgeführt. Der Scheintäter steht und hat sich ruhig zu verhalten.
Alle Teilarbeiten sind nach Weisung des Richters bzw. des PL. auszuführen. Bei der Schutzarbeit ist jede Handlung, die im Sinne des Kampfes liegt, richtig. Jede Handlung die Interesselosigkeit, oder Mangel an Mut, Schutz und Kampftrieb zeigt, entwertet. Bei allen Kampfhandlungen soll der HF. energisch und temperamentvoll mittun und nicht teilnahmslos daneben stehen. Sämtliche Schutzarbeiten sind so auszuführen, dass sie dem Hund und wenn möglich auch dem HF. überraschend kommen. Bei den Mutproben muss verlangt werden dass:
..... die Entfernung des Scheintäters (ca. 50 Schritte) unbedingt einzuhalten ist
..... der HF. seinen Standplatz nicht verlässt
..... der Scheintäter zeitgerecht kehrt macht und energisch drohend und schreiend gegen den Hund läuft
..... der Scheintäter beim Ab-, oder Zurückweichen des Hundes weder stehen bleibt, noch zurückweicht, sondern energisch gegen den Hund zu gehen hat
..... der HF. hat vor jedem Hz. "Aus" dem Scheintäter das Hz. "bleiben Sie stehen" zu geben.
Der Hf. geht mit seinem Hund bei Fuß bei Stufe I mit durchgezogener Leine, bei allen anderen Prüfungsstufen abgeleint, in der ihm angegebenen Richtung. Die Bewertung des Anmarsches erfolgt ab einen gekennzeichneten Punkt.
| Überfall |
Hz. |
"Fuß-Bleiben Sie stehen-Aus-Platz" |
Über Weisung geht der HF. und sein Hund am Versteck des Scheintäters vorbei. Es ist darauf zu achten, dass der Hund den Scheintäter vorher nicht sieht, oder wittert und auch der HF. nach Möglichkeit nicht weiß wo der Scheintäter versteckt ist. Beim Überfall hat der Scheintäter nicht den Hund sondern den HF. zu überfallen. Der Hund hat energisch zuzufassen, um den Zweck der blitzschnellen Abwehr zu erfüllen. Bloßes An-, oder Hinaufspringen bzw. Umkreisen ist fehlerhaft. Das Ablassen erfolgt über Aufforderung des Richters auf Hz. Während des Kampfes soll der Scheintäter danach trachten, den Hund durch Zurufe und Schläge, (nicht auf Kopf und Läufe) einzuschüchtern. Zaghaftes Zufassen, Zurückweichen, sowie spielerisches Verhalten während des Kampfes, ist fehlerhaft. Nach dem Hz. "Aus" hat der Hund sofort vom Scheintäter abzulassen und sich zu legen. Das Hz. "Platz" darf nur bei den Prüfungsstufen I und II gegeben werden.
Sobald der Hund auf Hz. abgelassen hat, beginnt der HF. den gestellten Scheintäter zu Vernehmen und zu Entwaffnen. Zur Entwaffnung hat der HF. hinter den, mit erhobenen Armen stehenden, Scheintäter zu treten. Nach erfolgter Entwaffnung geht der HF. an der Stockhand wieder zu seinen Hund zurück und wird neuerlich vom Scheintäter überfallen. Der Hund hat ohne Hz. einzugreifen. Die Kampfhandlung ist möglichst kurz zu halten...
Der HF. geht mit seinem angeleinten Hund an der rechten Seite des Scheintäters und eskortiert denselben ca. 25 Schritte. Der Hund hat sich ruhig zu Verhalten, muss jedoch den Scheintäter scharf beobachten. Ziehen und Reißen an der Leine, Beißen (Naschen) nach dem Scheintäter ist fehlerhaft.
Der HF. geht mit seinem frei folgenden Hund an der rechten Seite des Scheintäters. Nach einer Eskorte von ca. 25 Schritten macht der Scheintäter einen Überfall auf den HF. Der Hund hat ohne Hz. rasch und wirksam zuzufassen. Auf Hz. hat er sofort abzulassen.
Der HF. fordert den Scheintäter auf voranzugehen und folgt ihm in ca. 5 Schritten Abstand mit frei folgenden Hund. Der Hund soll an der Seite des HF. bleiben und darf nicht anspringen und fassen. Ein Hz. "Fuß" ist erlaubt. Auf Anordnung unternimmt der Scheintäter nach ca. 25 Schritten einen Fluchtversuch, während der HF. stehen bleibt ohne auf den Hund einzuwirken. Der Hund soll sofort nacheilen, fassen und im Fassen nicht nachlasen. Auf Anordnung läuft der HF. zum Hund und gibt diesem das Hz. "Aus - Platz"
Das Bewachen eines Gestellten hat aus Platz zu erfolgen, die Entfernung des Hundes zum Scheintäter darf 5m nicht überschreiten. Der HF. befindet sich während dieser Übung außer Sicht und darf den Hund nicht beeinflussen. Auf Anweisung des Richters bzw. des PL. hat sich der Scheintäter mit langsamen Schritten zu entfernen. Der Hund muss durch Fassen den
Scheintäter an der Flucht hindern. Verlässt der Hund des Scheintäter, oder lässt er ihn weggehen, so ist die Übung mit 0 zu bewerten.
Der Hund hat sich auf das Hz. "Platz - Pass auf" neben einen, vom HF. abgelegten, Gegenstand zu legen und diesen zu bewachen. Eine, vom Richter bestimmte, ungeschützte Person versucht mit schmeichelnden und beruhigenden Worten den Gegenstand weg zu nehmen. Der Hund soll sich wachsam verhalten. Erst wenn die Hilfsperson den Gegenstand berührt (versucht) soll der Hund mit der Kampfhandlung beginnen. Während dieser darf der Hund zwar aufstehen, jedoch den Gegenstand nicht verlassen. Nach dem Vertreiben der Hilfsperson hat sich der Hund selbständig neben den zu bewachenden Gegenstand zu legen. Während der ganzen Übung ist der Hund mit einem beiß sicheren Maulkorb zu versehen. Der HF. ist außer Sicht und darf den Hund nicht beeinflussen. Vorzeitige Aufstehen, Lediglich Verbellen der Hilfsperson, Beginn der Kampfhandlung ehe der Gegenstand berührt (versucht) wurde, sowie Stehen bleiben oder Verlassen des Gegenstandes entwertet.
Der HF. steht mit seinen Hund dem Scheintäter gegenüber. Nach kurzer Angriffsbewegung läuft der Scheintäter in gerader Laufrichtung weg. Nach mindestens 50 Schritten wird der Hund mit Hz. nachgeschickt. Der HF bleibt am Ausgangspunkt stehen und kann seinen Hund aneifern. Hat der Hund etwa die Hälfte des Weges zurückgelegt, macht der Scheintäter kehrt und versucht, entgegen laufend, schreiend und drohend - einmal mit Stock, das zweitemal mit Schüssen - den entgegenkommenden Hund abzuwehren. Hat der Hund gefasst, sind ihm mit einer Gerte 2 Schläge zu geben. Bei der Stufe III ist bei der Mutprobe mit Schuss ein Schutzärmel entgegenzuwerfen. Auf Anordnung des Richters bzw. des PL läuft der HF zur Kampfgruppe und gibt das Hz. zum Ablassen. Wiederholtes Ablasshörzeichen, nicht erfolgtes Ablassen, sowie nicht, oder nur langsames Hinlegen ist fehlerhaft. Bögen schlagen und Umkreisen bringt Punkteabzug. Lässt sich der Hund vom Scheintäter vertreiben, verliert er sämtliche Punkte der Mutproben. Ein Zurückweichen des Scheintäters ist unstatthaft. Ab der Stufe III entfernt sich der HF mit seinem freifolgenden Hund ca. 50 Meter vom ruhig stehenden Scheintäter, worauf dieser, ohne Angriffsbewegung, die oben angeführten Mutproben über Weisung des Richters durchführt. Zum geben der Ablasshörzeichen darf sich der HF nicht näher als 10 m zu der Kampfgruppe begeben.
Nach den Mutproben stellt sich der HF mit dem, mit beißsicheren Maulkorb versehenen und angeleinten Hund etwa 4 Schritte gegenüber dem ruhig stehenden Scheintäter auf und spricht mit ihm. Währenddessen unternimmt ein ungeschützter Gehilfe einen Stockangriff auf den HF und versucht durch energische Angriffsbewegungen die Aufmerksamkeit des Hundes auf sich zu lenken. Der Hund soll diesen Angriff sofort und energisch abwehren, ohne sich vom still stehenden Scheintäter ablenken zu lassen. Wehrt der Hund den Angriff ab und versucht weiterhin die Angriffsbewegungen des Gehilfen abzuwehren, ist die Arbeit erfüllt und abzubrechen.
An Nasenarbeiten werden bei verschiedenen Prüfungen gefordert:
a) Fährtenarbeiten auf frischer oder älterer Führer- oder Fremdfährte
b) Identifizieren (Witterungsübereinstimmungsarbeiten ohne Fährtenbrücke)
Bei Fährtenarbeiten (a) muss jedem HF ein Geländeabschnitt zugewiesen werden, der er, sein Hund und der Fährtenleger am Prüfungstag noch nicht betreten haben. Im übrigen ist Jungfräulichkeit des Geländes nicht notwendig. Besonders stark begangenes Gebiet soll im allgemeinen nicht verwendet werden. Verlauf, Länge und Alter der Fährte, Anzahl der Schenkel der Winkel (rechte Winkel) und Gegenstände, sowie die Ausarbeitungszeit sind bei den einzelnen Prüfungsstufen angegeben. Der erste Schenkel soll möglichst der längste sein. Als Gegenstände sind gut verwitterte Gebrauchsgegenstände des Fährtenlegers von unauffälliger Farbe, etwa 10 cm lang, und etwa 2-4 cm im Durchmesser, zu verwenden. Sie müssen in unregelmäßigen Abständen, jedoch nicht auf, oder in unmittelbarer Nähe eines Winkels, auf die Fährte gelegt werden. Eine Fährte soll über verschiedene Bodenarten führen und möglichst wirklichkeitsnahe sein. Der Richter bestimmt mit dem PL den Fährtenverlauf. Der Fährtenabgang ist verlässlich zu kennzeichnen und durch abtreten (nicht kratzen oder Scharren) gut zu verwittern. Nach kurzen Verweilen auf der Abgangsstelle geht der Fährtenleger im Marschschritt den gewiesenen Weg. Freifährten oder Riemenarbeit sind gleich zu bewerten. Sollten es Geländeumstände während des Fährtens erfordern, können Umstellungen von der Riemen zur Freiarbeit oder umgekehrt erfolgen, Schleppleine ist nicht gestattet. Bei der Fährtenarbeit ist zu beachten, dass er Fährtenverlauf nicht stets mit dem geruchlichen Verlauf übereinstimmt, so wie er vom Hund wahrgenommen wird. Bei Seitenwind z.B. arbeitet der Hund mehr oder weniger seitwärts der Fährte, nicht ständig gleichlaufend, sondern zuweilen in wechselnden Abständen, in Folge der ungleichmäßigen Luftbewegungen.
Ausführung
Die Art des Ansetzens bleibt den HF überlassen.
Der Hund soll
a) ruhig mit tiefer Nase Witterung nehmen
b) zügig und im mäßigen Tempo fährten, so dass der HF im Schritt folgen kann
c) die Gegenstände aufnehmen oder einwandfrei verweisen.
Der HF muss - falls er seinen Hund frei fährten lässt, sowie falls sein Hund die Gegenstände statt aufzunehmen, sie verweist - dies, wie auch die Art des Verweisens, vor Fährtenbeginn dem Richter melden, und die gefundenen Gegenstände hochheben. Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die Gegenstände dem Richter vorzuweisen.
Hat der Hund vom Fährtenanfang mehr als die Hälfte des ersten Schenkels bereits gearbeitet und kommt dann von der Fährte ab, ist ein neuerliches Ansetzen am Fährtenanfang nicht gestattet. Im weiteren Fährtenverlauf kann der HF je nach Notwendigkeit seinen von der Fährte abgekommenen Hund auch öfter zurücknehmen und neuerlich ansetzen. Wird der fährtende Hund beim Fehlfährten von mehr als 50 m vom Richter zurückgerufen, darf der HF seinen Hund, ohne dass ihm der Richter den Fährtenverlauf mitteilt, von einer ihm (den HF) als richtig erscheinenden Stelle fortsetzen lassen
Bei einem nochmaligen Abkommen über 50 m ist die Arbeit vom Richter abzubrechen und entsprechend zu bewerten.
Witterungsübereinstimmungen von Mann auf Gegenstand ohne Fährtenbrücke: HF und Hund befinden sich beim Auslegen der Gegenstände außer Sicht.
Fährtenleger (bei Eigenidentifizieren HF) und die vom Richter bestimmten Personen gehen in einer ebenfalls vom Richter bestimmten Reihenfolge im Gänsemarsch in das gewiesene Gelände. Dort macht die Gruppe Halt und Front, jeder etwa 60-80 cm von seinen Nachbarn entfernt.
Dann legt jeder auf Reichweite seinen Gegenstand vor sich nieder und alle marschieren auf demselben Weg ab, auf dem sie gekommen sind.
Das Auslegen der Gegenstände hat so zu erfolgen, dass der Wind die Reihe nicht entlang streicht.
Die ausgelegten Gegenstände müssen gut sichtbar sein, sehr gut verwittert und vom gleichem Regionalgeruch sein, z.B. nur Socken, Taschentücher, Handschuhe usw. Kopfbedeckungen sind zu vermeiden. Gegenstände, welche bereits auf der Fährte verwendet wurden, oder solche, welche ein Hund richtig oder falsch verwiesen hat, dürfen am gleichen Tag nicht verwendet werden.
Ausführung
HF und Hund stellen sich etwa 5-6 Schritte vor den ausgelegten Gegenständen auf und der HF lässt seinen Hund vom Fährtenleger Witterung nehmen. Die Art der Einstellung bleibt dem HF überlassen. Sobald der HF seinen Hund genügend eingestellt hat, schickt er diesen mit dem Hz. zu den Gegenständen. Ist der Hund dort angelangt, hat jede Hilfeleistung, gleich welcher Art, zu unterbleiben. Mit dem Lob darf der HF erst einsetzen, wenn der Hund im hereinkommen ist. Nimmt der Hund einen Gegenstand und geht damit seitwärts spielen, kann der HF zum Bringen auffordern. Punkteabzug für mangelhaftes Bringen bei der Bringarbeit in den Unterordnungsübungen.